Batterieverordnung

Wichtiger Hinweis zum Versand unserer Waren mit Batterien/Akkus ins Ausland (alle Länder außer Deutschland)!!!

Wichtige Mitteilung: Kein Versand von Batterien ab dem 18. August 2025

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bestellte Steuerung ohne die ursprünglich mitgelieferte Batterie bzw. den mitgelieferten Akku geliefert wird.

Warum wurde die Verpackung bereits geöffnet?

Für den grenzüberschreitenden Vertrieb von Batterien und Akkumulatoren innerhalb der Europäischen Union gelten umfangreiche gesetzliche Registrierungs-, Melde- und Rücknahmepflichten.

Da wir diese gesetzlichen Voraussetzungen für Batterien bzw. Akkumulatoren im jeweiligen Empfängerland nicht erfüllen, entfernen wir vor dem Versand in das EU-Ausland sämtliche mitgelieferten bzw. entnehmbaren Batterien und Akkus aus unseren Produkten.

Hierfür ist es gegebenenfalls erforderlich, die Originalverpackung des Herstellers zu öffnen.

Das Öffnen der Verpackung erfolgt ausschließlich durch uns, um die Batterie bzw. den Akku vor dem Versand zu entnehmen. Es handelt sich deshalb weiterhin um Neuware. Eine bereits geöffnete Originalverpackung stellt in diesem Fall keinen Hinweis auf eine vorherige Benutzung oder eine Kundenrücksendung dar.

Was bedeutet das für Sie?

Sofern für den Betrieb des Produktes eine Batterie oder ein Akku erforderlich ist, muss diese/r vom Kunden im jeweiligen Lieferland selbst beschafft und eingesetzt werden.

Bitte beachten Sie hierzu die Angaben des Herstellers in der Bedienungsanleitung und verwenden Sie ausschließlich Batterien bzw. Akkus des dort vorgeschriebenen Typs.

Wichtig:
Die auf der Verpackung, in der Bedienungsanleitung oder im Lieferumfang des Herstellers aufgeführte Batterie bzw. der Akku kann daher bei Lieferungen in das EU-Ausland nicht Bestandteil unserer Lieferung sein.

 

Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz, Abfallvermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien
 
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben.
 
FB-Sonnenschutztechnik und Metallbau GmbH
Hüttenstr. 70
06526 Sangerhausen

Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:
 
 
  1. „Cd"  steht für Cadmium.
  2. „Hg" steht für Quecksilber.
  3. „Pb" steht für Blei.

 

Der Kaufpreis für Batterien und Akkus enthält auch immer den gesetzlich vorgeschriebenen Umweltbeitrag. Dieser deckt die Kosten* für Sammlung, Verwertung und Information gemäß Artikel 56 Absatz 4 der Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) und beläuft sich aktuell durchschnittlich auf 0,55 Euro pro Kilogramm.

* Die angegebenen Kosten ergeben sich aus der Berechnung des Durchschnittspreises über alle chemischen Systeme hinweg. Bei dieser Angabe handelt es sich derzeit noch um einen Schätzwert. In Zukunft werden die hier angegebenen Daten von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer berechnet. Hierfür werden keine wettbewerbsrelevanten Daten ausgetauscht.

Gesetzliche Grundlage

Artikel 56 Absatz 4 der Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542):

(4) Die vom Hersteller zu zahlenden finanziellen Beiträge decken bezüglich der von dem Hersteller auf dem Markt des betreffenden Mitgliedstaats bereitgestellten Produkte die folgenden Kosten:

a) Kosten für die getrennte Sammlung von Altbatterien und der anschließenden Beförderung und der anschließenden Behandlung der Altbatterien, wobei etwaige Einnahmen aus der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder der Vorbereitung zur Umnutzung oder dem Wert der aus recycelten Altbatterien wiedergewonnenen Sekundärrohstoffe zu berücksichtigen sind,

b) Kosten für die Durchführung einer Erhebung über die Zusammensetzung der gesammelten gemischten Siedlungsabfälle gemäß Artikel 69 Absatz 5,

c) Kosten für die Bereitstellung von Informationen über die Abfallvermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien gemäß Artikel 74,

d) Kosten für die Erhebung und Übermittlung von Daten an die zuständigen Behörden gemäß Artikel 75.

Ressourcen schonen

Alte Batterien und Akkus enthalten wichtige Rohstoffe, die recycelt werden können. Durch diesen Prozess reduziert sich der Bedarf an neuen sogenannten Primär-Rohstoffen, die nur begrenzt in der Welt vorhanden sind. Denn nach dem Recycling können die meisten der wiedergewonnenen Stoffe direkt zurück in die Batterie- und Akkuherstellung fließen.

Umwelt schützen

Ausgediente Batterien und Akkus enthalten giftige Stoffe wie Quecksilber, Cadmium und Blei. Werden Sie achtlos im Hausmüll oder in der Natur entsorgt, können sie auslaufen und die giftigen Stoffe freisetzen. Das ist nicht nur gefährlich für unsere Umwelt, sondern auch für die Gesundheit von Mensch und Tier.

Sicherheit gewährleisten

Viele Unfälle in Abfallfahrzeugen oder Entsorgungsanlagen sind auf unsachgemäß entsorgte Batterien zurückzuführen. Landet eine alte Batterie fälschlicherweise im Haus-, Rest- oder Biomüll, steigt das Risiko im weiteren Entsorgungsprozess. Brände oder Explosionen können die fatale Folge sein. Durch die korrekte Entsorgung werden also Schäden verhindert und Menschenleben geschützt.

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Bitte geben Sie Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle, im Handel oder über die GRS Batterien zurück: www.grs-batterien.de
Weitere Informationen zur umweltgerechten Entsorgung finden Sie beim Umweltbundesamt: www.umweltbundesamt.de